Weiter­bildungs­ordnung

Die Weiterbildungsordnung wird von der regionalen Ärztekammer festgelegt und orientiert sich an der Musterweiterbildungsordnung. Alle Ärztekammern schreiben die Kurse A-D (4x 40 Stunden) und 100 Stunden Fallseminare mit Supervision vor; in vielen Ärztekammern wird eine Abschlussprüfung abgenommen. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Ärztekammer.

Diese seit 2006 gültige neue Weiterbildungsordnung hat die Ausbildungszeiten sehr stark reduziert, sie entspricht nicht mehr den Vorschlägen des Europäischen Komitees für Homöopathie (ECH). Daher hat der DZVhÄ das Homöopathie-Diplom entwickelt, welches - wie bis 2006 üblich - 6 Kurse (A-F) und 300 Stunden Fallseminare vorsieht.